Digitale Zähler

Moderne Messeinrichtungen - mehr als nur neue Stromzähler

Damit die Energiewende gelingt, hat der Gesetzgeber beschlossen, Netze, Erzeugung und Verbrauch optimal miteinander zu verbinden. Daher werden bislang eingesetzte Stromzähler durch eine moderne Messeinrichtung ersetzt. Grundlage hierfür ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

Digitale Zähler - Was können die überhaupt?

Die neuen digitalen Zähler werden umgangssprachlich auch Smart Meter genannt. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) unterscheidet dabei technisch zwischen dem modernen und dem intelligenten Zähler:

Moderne Zähler zeigen mehr als nur den aktuellen Zählerstand an. Direkt am Display lässt sich der momentane Stromverbrauch ablesen. Auch historische Verbrauchswerte in einem Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresintervall der letzten 24 Monate werden dargestellt. Die Daten werden wie gewohnt lokal im Zähler gespeichert, das heißt der Zählerstand wird von Ihnen abgelesen.

Wird ein moderner Zähler zusätzlich über einen Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden, dann spricht man von einem intelligenten Messsystem. Über eine verschlüsselte Kommunikationsanbindung werden Ihre Daten so fernausgelesen.

Welche Vorteile bietet mir die neue Technologie?

  • Sie haben Ihren Stromverbrauch und Ihre Stromkosten immer im Blick. Damit sparen Sie Strom, Geld und Nachzahlungen sind kein Thema mehr.
  • Mit der Fernauslesung erhalten Sie eine verbrauchsgenaue Abrechnung, die Sie einfach nachvollziehen können.
  • Sie können sich für variable Tarife entscheiden und Ihren Stromverbrauch in die Zeiten legen, in denen er besonders günstig ist (Stichwort Niedertarifzeit)

Neue Zähler für wen und wann?

Die Installation intelligenter Messsysteme ist für bestimmte Kundengruppen gesetzlich verpflichtend. Dabei wird sich am Jahresverbrauch elektrischer Arbeit beziehungsweise der Nennleistung einer Erzeugungsanlage orientiert.

Zunächst erhalten einen intelligenten Zähler:

  • Verbraucher mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh
  • steuerbare Verbraucher nach § 14a EnWG
  • Erzeuger mit einer Nennleistung über 7 kW

Zu einem späteren Zeitpunkt bekommen Verbraucher mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh und Erzeuger mit einer Nennleistung unter 7 kW einen intelligenten Zähler.

Der Weg zu Ihrem neuen Zähler

Konventionelle Messtechnik wird durch den Messstellenbetreiber gegen eine moderne Messeinrichtung getauscht, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Den Wechsel übernimmt als zuständiger Messstellenbetreiber die DIGImeto GmbH & Co. KG. 

0351 4977 7222

Sollte ein Ein- oder Umbau zu einer modernen Messeinrichtung oder zu einem Intelligenten Messsystem notwendig werden, benachrichtigen wir Sie dazu rechtzeitig.

Wie lese ich den neuen Zähler ab?

Alle Informationen zu Ihrer modernen Messeinrichtung, z. B. wie Sie diese ablesen können, erhalten Sie unter www.DIGImeto.de.

Warum übernimmt die DIGImeto GmbH & Co. KG die Aufgabe des intelligenten grundzuständigen Messstellenbetreibers?

Der Messstellenbetrieb für digitale Messtechnik ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Zum 01.01.2019 hat die Stadtwerke Elbtal GmbH die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen auf die DIGImeto GmbH & Co. KG übertragen. Die Übertragung der Grundzuständigkeit wurde der Bundesnetzagentur schriftlich angezeigt.

Die DIGImeto GmbH & CO. KG ist ein Unternehmen im EnergieVerbund Dresden. Zu den Kommanditisten gehören neben den Stadtwerken Elbtal, die ENSO NETZ GmbH, die DREWAG NETZ GmbH, die Meißener Stadtwerke GmbH, die Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH, die Stadtwerke Zittau GmbH und die ewag kamenz AG.

Die DIGImeto GmbH & CO. KG übernimmt den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Hierzu gehört auch die Tätigkeit als Smart-Meter-Gateway-Administrator nach Maßgabe des Messstellenbetriebsgesetzes.

Nähere Informationen zur DIGImeto GmbH & CO. KG finden Sie hier: www.DIGImeto.de

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