Leitungsauskunft über Internet
Bauherrenpflicht
Bei Baumaßnahmen besteht gemäß DIN VDE eine Sorgfaltspflicht zum Schutz von Versorgungsleitungen und -anlagen sowie zur Abwendung von Gefahren für die auf der Baustelle Beschäftigten.
Bauherren beziehungsweise Baufirmen müssen sich daher rechtzeitig vor Baubeginn bei der Stadtwerke Elbtal GmbH Auskunft über Lage und Verlauf von Versorgungsleitungen und -anlagen einholen.
Die SachsenEnergie AG als Betriebsführerin der Stadtwerke Elbtal GmbH stellt über den Internet-Service der mit dieser Dienstleistung beauftragten SachsenNetze HS.HD GmbH die Leitungsauskunft über Internet, kurz LAI, zur Verfügung, der Sie über die Lage von Versorgungsleitungen und -anlagen informiert.
Einmaliger Zugang
Mit dem einmaligen Zugang können Sie sich leicht informieren. Hierzu geben Sie mit jeder Anfrage ihre allgemeinen Daten ein, stellen die Anfrage und lesen und bestätigen die Allgemeinen Bedingungen
Zugang für Vertragskunden
Der Zugang für Vertragskunden lohnt sich für Partner, die mehr als 5 Anfragen im Jahr stellen. Es wird ein autorisierter Zugang zur LAI zur Verfügung gestellt. Damit ist z. B. das Einrichten mehrerer Nutzer möglich. Weiterhin erhalten Sie Zugriff auf bereits gestellte Anfragen.
Für einen dauerhaften Zugang wenden Sie sich bitte per E-Mail an Leitungsauskunft@SachsenEnergie.de.
Login für Vertragskunden auf www.Sachsen-Netze.de
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Ihr Nutzen auf einen Blick
- Aufwandsarme Anfrage direkt über Internet möglich
- Verkürzte Bearbeitungsdauer
- Direkte Angabe des Baubereichs durch Sie
Und so geht´s
Stellen Sie nach Ihrer Anmeldung eine Aufgrabungsanfrage mit Angaben
- zur Örtlichkeit,
- zur Art der Arbeiten,
- zum Bauzeittraum sowie
- der Fläche der Anfrage (Bauorteingrenzung).
Hinweis
Auskünfte zu Versorgungsleitungen und -anlagen werden kostenlos abgegeben. Die SachsenEnergie AG als Betriebsführerin der Stadtwerke Elbtal GmbH behält sich im Einzelfall bei begründetem Anlass vor, die Auskunft mit Auflagen in Bezug auf die Planung bzw. das Bauvorhaben zu erteilen oder eine Auskunft abzulehnen.