Netzzugang
Mit dem Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 und der Netzzugangsverordnung vom 25. Juli 2005 sind Regelungen für den Netzzugang Dritter im deutschen Erdgasmarkt geschaffen worden. Die Stadtwerke Elbtal GmbH betreibt ein örtliches Verteilnetz.
Sie stellt ihr Gasversorgungsnetz allen Netzkunden im Rahmen der Netznutzung zur Verfügung. Die Stadtwerke Elbtal GmbH transportiert Erdgas vom jeweiligen Einspeisepunkt (Übernahmestelle aus dem Transportnetz des vorgelagerten Netzbetreibers) über ihr Gasversorgungsnetz bis zum entsprechenden Ausspeisepunkt (Übergabestelle).
Die Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen regelt alle Einzelheiten, die für einen transparenten, diskriminierungsfreien, effizienten und massengeschäftstauglichen Netzzugang notwendig sind.
Die jeweils aktuelle Version finden Sie auf der Internetseite des BDEW.
Vertragliche Regelung für Großhändler, Lieferanten
- Lieferantenrahmenvertrag Gas (PDF, 468 KB) Vertrag zum Zugang des Transportkunden an das örtliche Gasverteilernetz der Stadtwerke Elbtal GmbH zur Belieferung der Kunden mit Erdgas
- Kommunikationsdatenblatt - Gas Netz (PDF, 76 KB)
Sonderformen der Netznutzung
- Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 GasNEV 01.01.2022 - 31.12.2022 (PDF, 71 KB)
- Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 GasNEV 01.01.2023 - 31.12.2023 (PDF, 71 KB)
- Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 GasNEV 01.01.2024 - 31.12.2024 (PDF, 58 KB)
- Voraussichtliche Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 GasNEV ab 01.01.2025 (PDF, 60 KB)
Brennwertveröffentlichung
Die Ermittlung von Abrechnungsbrennwerten erfolgt gemäß DVGW Arbeitsblatt G685 und ist von den Einspeisebrennwerten, der Netztopologie sowie der konkreten Abrechnungszeitspanne abhängig.
Verbindlich ist jeweils der auf der Netznutzungsabrechnung ausgewiesene Abrechnungsbrennwert.
Die sich für unterschiedliche Abrechnungs(teil)zeitspannen ergebenden mengengewogenen jährlichen/unterjährlichen Abrechnungsbrennwerte für Standardlastprofilkunden können Sie hilfsweise unter vdis-dl.digimeto.de berechnen.
Gasbeschaffenheit
Vorgelagerte Netzbetreiber der Stadtwerke Elbtal GmbH sind die SachsenNetze GmbH und die ONTRAS VNG Gastransport GmbH. Das Erdgas im Netz der Stadtwerke Elbtal GmbH entspricht den Anforderungen gemäß G 260, 2. Gasfamilie, Gruppe H.
Marktgebietszuordnung
Alle Entnahmestellen aus dem Gasnetz der Stadtwerke Elbtal GmbH sind seit 01.10.2021 dem Marktgebiet Trading Hub Europe GmbH (THE) zugeordnet.
Kapazitätsengpässe
Es liegen keine Bauvorhaben vor, die eine Kapazitätseinschränkung im Transportnetz der SW Elbtal GmbH verursachen.
Mehr-/Mindermengenpreis
Die Basis für den Mehr-/Mindermengenpreis bilden die von Trading Hub Europe GmbH (THE) täglich veröffentlichten Preise für die positive und die negative Ausgleichsenergie.
Der Mehr-/Mindermengenpreis je Anwendungsmonat wird bis spätestens zum 10. Werktag des Kalkulationsmonats auf www.tradinghub.de veröffentlicht.
Anwendung neuer Entgelte für den Netzzugang Erdgas 2022 gemäß Anreizregulierungsverordnung
Auf Grundlage der Vorgaben der Landesregulierungsbehörde Sachsen (Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr) und der Bundesnetzagentur im Verfahren zur Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen (Bescheid vom 26.11.2018) in der dritten Regulierungsperiode (2018-2022) nach § 29 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) wurde die Erlösobergrenze der Stadtwerke Elbtal GmbH für das Kalenderjahr 2022 gemäß Anreizregulierungsverordnung (ARegV) angepasst. Die Stadtwerke Elbtal GmbH hat die Preisblätter für die jeweils aktuell gültigen Netzentgelte auf ihrer Internetseite www.stadtwerke-elbtal.de unter „Netzzugang Gas“, „Preisblätter" veröffentlicht.
Dresden, 22.12.2021
Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung im Sinne von § 18 Abs. 1 EnWG verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli, erstmals zum 01. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Grundversorger ist nach § 36 Absatz 2 Satz 1 das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Feststellung Grundversorger Gas im Netzgebiet für den Zeitraum 2022 bis 2024
Grundversorger im Gasnetzgebiet der Stadtwerke Elbtal GmbH für den Zeitraum 2022 bis 2024 ist:
Stadtwerke Elbtal GmbH
Radebeul, 17.09.2021
Feststellung Grundversorger Gas im Netzgebiet für den Zeitraum 2025 bis 2027
Grundversorger im Gasnetzgebiet der Stadtwerke Elbtal GmbH für den Zeitraum 2025 bis 2027 ist:
Stadtwerke Elbtal GmbH
Radebeul, 26.09.2024
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