Dezentrale Einspeisung

Dezentrale Einspeisung Strom

Nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) und dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) sollen dezentrale Erzeugungsanlagen im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen sowie fossile Energieressourcen schonen. 

Als Erneuerbare Energien gelten:

  • Wasserkraft,
    • Wellen-,
    • Gezeiten-,
    • Salzgradienten- und
    • Strömungsenergie,
  • Windenergie,
  • solare Strahlungsenergie,
  • Geothermie und
  • Energie aus Biomasse
    • Biogas,
    • Deponiegas,
    • Klärgas,
    • Gas aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.

Als Kraft-Wärme-Kopplung bezeichnet man die gleichzeitige Umwandlung der eingesetzten Energie in elektrische Energie und Nutzwärme.

Balkonkraftwerk: Erzeugungsanlagen bis 800 Watt

Steckersolargeräte bis 800 Voltampere (VA) Wechselrichterleistung

Anschluss

Sie möchten ein Steckersolargerät („Balkonkraftwerk“) mit einer Wechselrichterleistung von maximal 800 VA je Anschlussnutzeranlage anschließen und betreiben?

Registrierung

Aufgrund gesetzlicher Regelungen ist es ausreichend, das Steckersolargerät im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. Zusätzliche Meldungen bei uns als Ihrem Netzbetreiber sind bei Zuordnung der Anlage zur unentgeltlichen Abnahme nicht erforderlich. Für die Registrierung im MaStR sind u. a. folgende Angaben erforderlich:

  • Name und Adresse des Anlagenbetreibers (Mieter)
  • Adresse des Anlagenstandortes
  • Leistung der Module und des Wechselrichters
  • Datum der Inbetriebnahme des Steckersolargerätes
  • Zählernummer als Identifikationsnummer des Netzbetreibers

Diese Registrierung schließen Sie bitte innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme des Steckersolargerätes ab.

Stromerzeugungsanlage auf www.marktstammdatenregister.de registrieren.

Zustimmungserklärung

Auf Basis der Daten im MaStR prüfen wir unsere Zuständigkeit und die Zulässigkeit dieses vereinfachten Anmeldeverfahrens. Werden die Voraussetzungen für das vereinfachte Registrierungsverfahren nicht erfüllt, informieren wir Sie, was zu tun ist.

Zählerwechsel

Sind Anlagen zur Stromerzeugung an die Installation Ihrer Wohn- oder Gewerbeeinheit angeschlossen, ist ein sogenannter Zweirichtungszähler notwendig. Er erfasst sowohl die Energiemenge, die aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen wird, als auch die ins Netz eingespeiste Menge,

Haben Sie noch keinen Zweirichtungszähler? Als Ihr zuständiger Messstellenbetreiber bauen wir für Sie kostenfrei eine moderne Messeinrichtung ein.

Stromerzeugungsanlagen bis 135 kW

Für die Anmeldung Ihrer Stromerzeugungsanlage mit einer Leistung bis 135 kW gelten die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 und 4105. Bitte reichen Sie bzw. Ihr beauftragtes Installationsunternehmen folgende Unterlagen bei uns ein:

Stromspeicheranlage

Planen Sie zusätzlich die Installation einer Stromspeicheranlage? Dann reichen Sie bitte auch das Datenblatt für die Anmeldung einer Stromspeicheranlage mit Ihrer Anfrage ein.

Checkliste für Anlagenbetreiber

Um den Prozess des Anschlusses der Stromerzeugungs-/Speicheranlage sowie die Prüfung der Einhaltung der technischen Anforderungen einschließlich der Vergütungsvoraussetzungen reibungslos zu gestalten, stellen Sie uns bitte vollständig und zeitnah die in der Checkliste aufgeführten Dokumente bereit.

Inbetriebsetzung

Für Stromerzeugungsanlagen bis 135 kW, die gemäß Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 errichtet wurden, senden Sie uns als Anlagenbetreiber vorab die Fertigmeldung des Installationsunternehmens zu.

Musterverträge dezentrale Einspeisung

EEG-Anlagendaten zur unterjährigen Stromeinspeisung in der Regelzone von 50Hertz Transmission - direkt von der Webseite www.50hertz-transmission.net

Gesetzliche Regelungen und technische Normen in der jeweils aktuellen Fassung

Kontakt

Ansprechpartner Netzanschluss

Telefon: 03523 77027-57
 

netzanschluss@stadtwerke-elbtal.de

Service-Telefon

kostenfrei
Telefon: 0800 7702651

Montag bis Freitag
8:00-19:00 Uhr

Störung Gas

Telefon: 03523 7702-888

Störung Strom

Telefon: 03523 7702-777

Schreiben Sie uns

Ihr Anliegen erreicht uns direkt über unser Kontaktformular.

Kontaktformular

Störungen melden Sie bitte unter Serviceplattform.Sachsen-Netze.de