Dezentrale Einspeisung
Dezentrale Einspeisung Strom
Nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) und dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) sollen dezentrale Erzeugungsanlagen im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen sowie fossile Energieressourcen schonen.
Als Erneuerbare Energien gelten:
- Wasserkraft,
- Wellen-,
- Gezeiten-,
- Salzgradienten- und
- Strömungsenergie,
- Windenergie,
- solare Strahlungsenergie,
- Geothermie und
- Energie aus Biomasse
- Biogas,
- Deponiegas,
- Klärgas,
- Gas aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
Als Kraft-Wärme-Kopplung bezeichnet man die gleichzeitige Umwandlung der eingesetzten Energie in elektrische Energie und Nutzwärme.
Balkonkraftwerk: Erzeugungsanlagen bis 800 Watt
Steckersolargeräte bis 800 Voltampere (VA) Wechselrichterleistung
Anschluss
Sie möchten ein Steckersolargerät („Balkonkraftwerk“) mit einer Wechselrichterleistung von maximal 800 VA je Anschlussnutzeranlage anschließen und betreiben?
Registrierung
Aufgrund gesetzlicher Regelungen ist es ausreichend, das Steckersolargerät im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. Zusätzliche Meldungen bei uns als Ihrem Netzbetreiber sind bei Zuordnung der Anlage zur unentgeltlichen Abnahme nicht erforderlich. Für die Registrierung im MaStR sind u. a. folgende Angaben erforderlich:
- Name und Adresse des Anlagenbetreibers (Mieter)
- Adresse des Anlagenstandortes
- Leistung der Module und des Wechselrichters
- Datum der Inbetriebnahme des Steckersolargerätes
- Zählernummer als Identifikationsnummer des Netzbetreibers
Diese Registrierung schließen Sie bitte innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme des Steckersolargerätes ab.
Stromerzeugungsanlage auf www.marktstammdatenregister.de registrieren.
Zustimmungserklärung
Auf Basis der Daten im MaStR prüfen wir unsere Zuständigkeit und die Zulässigkeit dieses vereinfachten Anmeldeverfahrens. Werden die Voraussetzungen für das vereinfachte Registrierungsverfahren nicht erfüllt, informieren wir Sie, was zu tun ist.
Zählerwechsel
Sind Anlagen zur Stromerzeugung an die Installation Ihrer Wohn- oder Gewerbeeinheit angeschlossen, ist ein sogenannter Zweirichtungszähler notwendig. Er erfasst sowohl die Energiemenge, die aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen wird, als auch die ins Netz eingespeiste Menge,
Haben Sie noch keinen Zweirichtungszähler? Als Ihr zuständiger Messstellenbetreiber bauen wir für Sie kostenfrei eine moderne Messeinrichtung ein.
Stromerzeugungsanlagen bis 135 kW
Für die Anmeldung Ihrer Stromerzeugungsanlage mit einer Leistung bis 135 kW gelten die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 und 4105. Bitte reichen Sie bzw. Ihr beauftragtes Installationsunternehmen folgende Unterlagen bei uns ein:
Stromspeicheranlage
Planen Sie zusätzlich die Installation einer Stromspeicheranlage? Dann reichen Sie bitte auch das Datenblatt für die Anmeldung einer Stromspeicheranlage mit Ihrer Anfrage ein.
Checkliste für Anlagenbetreiber
Um den Prozess des Anschlusses der Stromerzeugungs-/Speicheranlage sowie die Prüfung der Einhaltung der technischen Anforderungen einschließlich der Vergütungsvoraussetzungen reibungslos zu gestalten, stellen Sie uns bitte vollständig und zeitnah die in der Checkliste aufgeführten Dokumente bereit.
Inbetriebsetzung
Für Stromerzeugungsanlagen bis 135 kW, die gemäß Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 errichtet wurden, senden Sie uns als Anlagenbetreiber vorab die Fertigmeldung des Installationsunternehmens zu.
Vergütung
Umsetzung § 9 EEG
Weitere Informationen zur dezentralen Einspeisung
- Informationsblatt - Verknüpfungspunktermittlung, Bearbeitungsschritte (PDF, 60 KB)
- Informationsblatt - Verknüpfungspunktermittlung, bereitzustellende Informationen bis 135 KW (PDF, 73 KB)
- Informationsblatt - Verknüpfungspunktermittlung, bereitzustellende Informationen ab 135 KW (PDF, 79 KB)
- Informationsblatt - Verknüpfungspunktreservierung und Planungsreife (PDF, 132 KB)
- Antrag Netzdatenbereitstellung (PDF, 104 KB)
Musterverträge dezentrale Einspeisung
EEG-Anlagendaten zur unterjährigen Stromeinspeisung in der Regelzone von 50Hertz Transmission - direkt von der Webseite www.50hertz-transmission.net
Gesetzliche Regelungen und technische Normen in der jeweils aktuellen Fassung
VDE-Anwendungsregel "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz"
Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105), Ausgabe August 2011
Die VDE-Anwendungsregel ist am 01.08.2011 in Kraft getreten.