Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb ist gemäß § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Der Messstellenbetrieb umfasst folgende Aufgaben:
- Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung sowie form- und fristgerechten Datenübergabe
- technischer Betrieb der Messstelle einschließlich der form- und fristgerechten Datenübertragung
Bei Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages mit der Stadtwerke Elbtal GmbH besteht die Möglichkeit, dass ein dritter Messstellenbetreiber die vorgenannten Leistungen im Auftrag des Anschlussnutzers (Kunden) übernimmt.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag und Technische Mindestanforderungen
Die Bundesnetzagentur hat mit den Beschlüssen vom 23.08.2017 (Az. BK6-17-042 und BK7-17-026) standardisierte Messstellenbetreiberrahmenverträge für Strom und Gas vorgegeben. Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag wird zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber geschlossen. Er regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bei der Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen.
Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen
Zum 01.01.2019 hat die Stadtwerke Elbtal GmbH die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen auf die DIGImeto GmbH & Co. KG übertragen. Die Übertragung der Grundzuständigkeit wurde der Bundesnetzagentur schriftlich angezeigt. Die Stadtwerke Elbtal GmbH bleibt grundzuständiger Messstellenbetreiber für Messstellen ohne moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, also für konventionelle Messeinrichtungen Strom und für Messeinrichtungen Gas.
Downloads
Die Technischen Anforderungen Strom finden Sie in unserem Downloadbereich.