Redispatch 2.0

Netzengpässe vermeiden - mit neuen Standards für den Datenaustausch zwischen Netz- und Anlagenbetreibern

Überblick

Mit Wirkung zum 01.10.2021 wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) ein einheitliches Redispatch-Regime eingeführt, das sog. Redispatch 2.0. Es dient der Verbesserung der Netz- und Systemstabilität in den Verteilernetzen. Von der Neuregelung sind alle Stromerzeugungs- und Stromspeicheranlagen ab einer Leistung von 100 kW betroffen.

Bisher wurden die Grundsätze zum Einspeisemanagement (EISMAN) für Erneuerbare-Energien-(EE) und Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen in dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz und im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz beschrieben. Diese werden mit dem Inkrafttreten von Redispatch 2.0 in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) integriert.

Mit Redispatch 2.0 sollen die Gesamtkosten aus dem konventionellen Redispatch und dem Einspeisemanagement optimiert und damit die Netzentgelte gesenkt werden.

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Hintergrund

Der Anteil von EE- und KWK-Anlagen an der Stromproduktion steigt kontinuierlich. Auf Grund witterungsbedingter Schwankungen erzeugen EE-Anlagen nicht gleichmäßig Energie. Hinzu kommt, dass die Übertragungskapazität des Stromnetzes teilweise begrenzt ist. Somit steigt die Wahrscheinlichkeit von temporären Netzengpässen.

Diesen Engpässen wurde bisher u. a. durch Einspeisemanagement begegnet, das heißt, die Einspeiseleistung von Erzeugungsanlagen wurde nach §13 Abs. 2 EnWG unmittelbar reduziert. Zukünftig wird auf Basis eines erweiterten Informationsaustausches zwischen Anlagen- und Netzbetreibern ein vorausschauendes, kostenoptimiertes Engpassmanagement (Redispatch 2.0) umgesetzt.

Die für Redispatch 2.0 notwendigen Regelungen wurden im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2.0) beschlossen, das am 17. Mai 2019 in Kraft getretenen ist. Betroffen sind Prozesse zur Datenbereitstellung, zum Datenaustausch und zur Ermittlung sowie Umsetzung von Redispatch-Maßnahmen sowie deren Bilanzierung. Die Prozesse sind ab dem 01.10.2021 umzusetzen – sowohl durch die Netzbetreiber als auch durch die Anlagenbetreiber von Stromerzeugungs- und Stromspeicheranlagen mit einer Leistung ab 100 kW.

Der Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft e. v. (BDEW) hat Anwendungshilfen zu den Themen Datenaustausch, Abrechnung und Bilanzierung sowie die Branchenlösung Redispatch 2.0 vorbereitet und veröffentlicht. Die Branchenlösung dient als Grundlage für Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum bilanziellen Ausgleich und zum erforderlichen Informationsaustausch.

Änderungen für Anlagenbetreiber

Anlagenbetreiber erhalten im Kontext Redispatch 2.0 zwei neue Rollen:

  • Betreiber einer Technischen Ressource (BTR)
  • Einsatzverantwortlicher (EIV).

Der Betreiber einer Technischen Ressource (BTR) ist für den Betrieb der Erzeugungsanlage oder des Speichers verantwortlich. Der Einsatzverantwortliche (EIV) übernimmt die Planung und Einsatzführung einer Technischen Ressource und übermittelt die Fahrpläne an den Netzbetreiber. Beide Rollen können einem oder unterschiedlichen Dienstleistern übertragen werden, beispielsweise die Rolle des EIV einem Direktvermarktungsunternehmen. Dieses übernimmt dann die vom Anlagenbetreiber umzusetzenden Datenaustauschprozesse.

Damit die sichere und eindeutige Marktkommunikation im Redispatch 2.0 für alle Marktpartner gewährleistet werden kann, wurden neue Begriffe und BDEW-Codes eingeführt (Technische Ressource – TR / Steuerbare Ressource – SR). Die TR bezieht sich ­auf die Erzeugungseinheit. Die gemeinsam über eine technische Einrichtung steuerbaren TRs werden als SR zusammengefasst. Für jede TR sowie für jede SR wird eine neue Redispatch-ID genutzt. Der Anschlussnetzbetreiber, also wir als Stadtwerke Elbtal, ordnen den jeweiligen Einheiten (TR / SR) die IDs zu und teilen diese dem Anlagenbetreiber mit.

Gemäß Festlegung der BNetzA kommen zwei Bilanzierungsmodelle für den Redispatch 2.0 von Stromerzeugungs- und Stromspeicheranlagen zur Anwendung: Das Planwertmodell und das Prognosemodell. Jede Anlage ist einem der beiden Modelle zuzuordnen. Beide Modelle unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der Erstellung der auf eine TR bzw. SR bezogenen Erzeugungsprognose.

Achtung Anpassung durch BDEW (August 2021):

Der für die Bilanzierung notwendige Informationsaustausch für Anlagen im Planwertmodell ist noch nicht im erforderlichen Umfang definiert bzw. in die Prozesse eingearbeitet. Aus diesem Grund wurde für Anlagen im Planwertmodell ein Übergangsmodell (gültig vs. bis 01.10.2022) definiert - Prognosemodell mit Planungsdatenlieferung.

Anlagenbetreiber bzw. deren Einsatzverantwortliche werden aktiv in den Redispatch 2.0-Prozess involviert. Denn sie sind gesetzlich verpflichtet, die nachfolgend aufgeführten Teilprozesse umzusetzen.

Änderungen für Netzbetreiber

Zukünftig wird nicht mehr nur ad-hoc auf Engpässe im Netz reagiert. Notwendige Maßnahmen werden auf Basis von Einspeiseprognosen und übermittelten Fahrplänen von Erzeugungsanlagen mit einem Planungshorizont von mehreren Stunden bis wenigen Minuten vorab bestimmt. Weiterhin werden zusätzliche Prozesse etabliert, um bilanzielle und energetische Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen.

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