Ein Kran hebt in einem Stahlwerk einen Block glühendes Metall an

Ersatzversorgung bis 1,5 Mio. kWh im Jahr

Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Preise  netto¹ brutto²
Verbrauchspreis3 10,56 ct/kWh 12,57 ct/kWh
Grundpreis 144,00 €/Jahr 171,36 €/Jahr
Diese Preise gelten ab 01.10.2024.
1 Die Nettopreise beinhalten die Energiesteuer (zurzeit 0,55 ct/kWh), die Konzessionsabgabe (Durchschnittswert, zurzeit 0,27 ct/kWh)*, den CO2-Preis (zurzeit 0,816 ct/kWh), die Gasspeicherumlage (zurzeit 0,250 ct/kWh) und die Bilanzierungsumlage (0,000 ct/kWh ab 01.10.2023).
2 Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %).
3 Die im Verbrauchspreis enthaltenen Beschaffungskosten betragen 5,664 ct/kWh netto.
* Durchschnittswert, da die Belieferung über mehrere Konzessionsgebiete erfolgt. Es werden die Höchstbeträge der Konzessionsabgabenverordnung gezahlt. Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab. In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 0,22 ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 0,27 ct/kWh, bis 500.000 Einwohner 0,33 ct/kWh und über 500.000 Einwohner 0,40 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.

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