Ersatzversorgung über 1,5 Mio. kWh im Jahr
Ersatzversorgung gemäß § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für Nicht-Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG (Kundenanlagen mit einer Leistung größer 500 kW und/oder einem Jahreserdgasbezug größer 1,5 Mio. kWh in Niederdruck).
Preise
Grundpreis: 400,00 €/Monat (netto)
Arbeitspreis in ct/kWh: Der Arbeitspreis wird für die gelieferte Erdgasmenge berechnet und ermittelt sich monatlich aus dem arithmetischen Mittelwert der im jeweiligen Monat gültigen Tagespreise des European Gas Spot Index (EGSI) der EEX für das Marktgebiet THE, umgerechnet in ct/kWh, zuzüglich 2,24 ct/kWh und wird anschließend kaufmännisch auf vier Stellen nach dem Komma gerundet.
Die Tagespreise des EGSI werden in €/MWh auf der Internetseite der EEX/Powernext veröffentlicht (www.powernext.com/spot-market-data). Zur Umrechnung in Cent/kWh werden die Tagespreise durch 10 dividiert.
Sollten die vorgenannten Börsenpreise nicht mehr veröffentlicht werden, so treten an deren Stelle jeweils die diesen Börsenpreisen weitestgehend entsprechenden veröffentlichten Preise. Das gleiche gilt, falls die Veröffentlichungen nicht mehr von der EEX/Powernext erfolgen. Im Falle einer Änderung sind die Bedeutung und der Zweck der vereinbarten Bindung des Energiearbeitspreises an den Preis für die Erdgasprodukte möglichst unverändert aufrechtzuerhalten.
Die Preisregelung mit dem für den jeweiligen Monat ermittelten Arbeitspreis wird im Folgemonat auf dieser Seite veröffentlicht.
Liefermonat | Arbeitspreis (netto) | Grundpreis (netto) |
Mai 2024 | 5,3803 ct/kWh | 400 €/Monat |
Juni 2024 | 5,6743 ct/kWh | 400 €/Monat |
Juli 2024 | 5,4517 ct/kWh | 400 €/Monat |
August 2024 | 5,9910 ct/kWh | 400 €/Monat |
September 2024 | 5,8701 ct/kWh | 400 €/Monat |
Oktober 2024 | 6,3056 ct/kWh | 400 €/Monat |
Die o. g. Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Entgelte für die Netznutzung für Erdgaskunden mit registrierender Leistungsmessung der Stadtwerke Elbtal GmbH sowie der Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung des jeweiligen Messstellenbetreibers. Die jeweils geltenden Entgelte für Netznutzung sowie die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung der Stadtwerke Elbtal GmbH sind im Internet unter www.stadtwerke-elbtal.de veröffentlicht.
Der Arbeitspreis versteht sich zuzüglich der Abgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV), der RLM-Bilanzierungsumlage, der Gasspeicherumlage, der Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG („CO2-Preis“) und der Energiesteuer in der jeweils gültigen Höhe.
Die derzeitige Höhe der o. g. Abgaben, Umlagen und Steuern ist unter www.stadtwerke-elbtal.de/gesetze aufgeführt.
Alle genannten Preise sind Nettopreise. Sie verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in jeweils gesetzlich festgelegter Höhe.
Liefergebiet | Erdgasnetzgebiet der Stadtwerke Elbtal GmbH |
Gültig ab | 01.10.2023 |
Dauer | auf 3 Monate begrenzt |
nach 3 Monaten | Sofern zwischenzeitlich kein Gaslieferungsvertrag abgeschlossen wurde, erfolgt die weitere Lieferung von Erdgas zu gesonderten Preisen. |
- Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Elbtal GmbH zur GasGVV (PDF, 102 KB) Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Elbtal GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) vom 26.10.2006 - gültig ab 01.10.2022
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