Entwicklung der Gas- und Strompreise
Warum ist der Energiepreis für Gas und Strom derzeit so hoch?
Ein Grund für den enormen Preisanstieg: Die aktuell sehr hohen Beschaffungspreise am Energiemarkt. Dieses derzeit außergewöhnlich hohe Preisniveau entsteht, wenn ein sinkendes Angebot auf eine erhöhte Nachfrage trifft. Dafür verantwortlich sind unter anderem folgende Faktoren:
Energie-Ausgleich mit Gas
2021 musste der Energiebedarf noch mehr aus den Energieträgern Kohle und Gas gedeckt werden. Zum einen, weil witterungsbedingt weniger Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt werden konnte. Zum anderen, weil 2021 eine Vielzahl französischer und auch deutscher Kernkraftwerke abgeschaltet wurde.
Damit hat sich die Nachfrage nach Gas wieder erhöht und der Preis steigt. Dies bedeutet gleichzeitig höhere Kosten für die Stromproduktion aus Gas.
Erholung nach Corona
Die Pandemie und die Lockdowns haben der Wirtschaft geschadet. Von diesem Einbruch erholt sich die Wirtschaft nun, die Nachfrage nach Energie und Rohstoffen ist weltweit wieder gestiegen. Mehr Nachfrage bedeutet höhere Preise.
Politische Spannungen und Krisen
Durch die Abhängigkeit von Russland kann die russische Gaslieferung das Angebot und damit die Nachfrage und somit den Preis stark beeinflussen.
Nachhaltig gestörte Lieferbeziehungen
Experten rechnen mittel- und längerfristig nicht mit einer Entspannung bei den Energiepreisen. Sie gehen davon aus, dass die Lieferbeziehungen mit Russland nachhaltig gestört sind und auf absehbare Zeit nicht mit einer Wiederherstellung früherer Verhältnisse zu rechnen ist.
Aufgrund dieser Marktpreisentwicklung sind auch wir gezwungen, schrittweise Preisanpassungen vorzunehmen, um unsere in letzter Zeit extrem anziehenden Einkaufspreise dem Weltmarkt anzugleichen.
Weitere Gründe für den Preisanstieg
Durch den kurzfristigen Wegfall russischer Erdgasimporte hat die Bundesregierung zudem mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dazu gehört unter anderem die drastisch beschleunigte Einspeicherung von Erdgas in die Gasspeicher, aber auch von der Bundesregierung beschlossene Stützungsmaßnahmen für die großen Gasimport-Unternehmen, denen Gaslieferungen aus Russland weggebrochen sind.
Sie müssen diese Gasmengen, die einen Teil des Gasbedarfs in Deutschland decken, jetzt in kürzester Zeit zu extrem hohen Preisen nachbeschaffen. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen hat die Bundesregierung im August 2022 unter anderem neue Umlagen auf den Erdgaspreis eingeführt – die Gasspeicherumlage und die Gasbeschaffungsumlage.
Die Umlagen werden allen Erdgaslieferanten in gleicher Höhe in Rechnung gestellt, so auch den Stadtwerken Elbtal, ohne dass wir Einfluss darauf haben. Wir als Unternehmen profitieren auch nicht von den Umlagen, sondern führen diese vollständig an den Marktgebietsverantwortlichen ab.
Aufgrund der Einführung/Erhöhung folgender Umlagen passten die Stadtwerke Elbtal die Erdgaspreise entsprechend der einzelvertraglichen Regelungen schrittweise zum 01.10.2022 bzw. 01.11.2022 an:
- Gasbeschaffungsumlage (nach § 26 EnSiG): 2,419 ct/kWh (veröffentlicht am 15.08.2022)
- Gasspeicherumlage (nach § 35e EnWG): bis 30.06.2023 0,059 ct/kWh (veröffentlicht am 18.08.2022), ab 01.07.2023 0,145 ct/kWh
- Bilanzierungsumlage (GaBi Gas 2.0): steigt von 0,00 ct/kWh auf 0,570 ct/kWh (veröffentlicht am 18.08.2022)
Aufhebung der Gasbeschaffungsumlage zum 01.10.2022
Bereits am 03.10.2022 wurde die Gasbeschaffungsumlage wieder aufgehoben. Damit entlasten wir unsere Kunden um 2,419 ct/kWh netto bzw. die hochgerechneten Kosten für die Gasbeschaffungsumlage. Die Stadtwerke Elbtal passen die Erdgaspreise für ihre Kunden rückwirkend zum 01.10.2022 entsprechend der einzelvertraglichen Regelungen an.
Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf 7 % zum 01.10.2022
Die Bundesregierung hat vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 die befristete Senkung der Umsatzsteuer auf den Verbrauchs- sowie Grundpreis für Erdgas von 19 % auf 7 % beschlossen. Auch diese Senkung werden wir entsprechend der gesetzlichen Vorgaben für alle unsere Kunden umsetzen.
Gasspeicherumlage und Bilanzierungsumlage
Weiterhin im Erdgaspreis enthalten bleiben hingegen die Gasspeicherumlage und Bilanzierungsumlage. Die Stadtwerke Elbtal kümmern sich darum, dass alles korrekt umgesetzt wird. Bei Änderungen des Abschlags werden unsere Kunden per Brief oder im Onlineservice informiert.
Hintergrundwissen zur Preisentwicklung
Preisänderungen sind unabhängig von der Ausrufung der Alarmstufe nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen und den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich möglich.
Im Erdgaspreis sind folgende Kosten enthalten:
- die Umsatzsteuer (19 % bis 30.09.2022, 7 % ab 01.10.2022)
- die Energiesteuer
- die an den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber zu entrichtenden Entgelte
- die Konzessionsabgabe
- die Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sog. CO2-Preis
- die gesetzlichen Umlagen (Gasspeicherumlage, Bilanzierungsumlage)
- Beschaffungs- und Vertriebskosten
Die in unseren Erdgaslieferverträgen vereinbarten Preisgarantien enthalten in der Regel nur die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Steuern, Umlagen und Abgaben. Änderungen bei Wirksamwerden künftiger neuer Steuern, Abgaben oder sonstiger staatlich veranlasster Mehrbelastungen/Entlastungen sind u. a. davon ausgenommen.
Deshalb sind auch Erdgaslieferverträge mit laufender Preisgarantie von der Gasbeschaffungs- und Gasspeicherumlage betroffen.
Die rückwirkend zum 01.10.2022 beschlossene Senkung der Umsatzsteuer für Gas von 19 % auf 7 % werden wir für unsere Kunden selbstverständlich berücksichtigen. Die Senkung ist bis 31.03.2024 befristet.
Ja, die Umlagen sind Bestandteil des Netto-Verbrauchspreises. Deshalb wird auch für diese zusätzlich die Umsatzsteuer erhoben.