FairWärme-PLUS – Ökostrom für 100 % natürliche Wärme zum Heizen
Auf einen Blick
Umweltfreundlich
Preisgarantie
Bonus
SEPA-Lastschrift
Ihre Vorteile
- mit Wärmestrom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen tragen Sie aktiv zur Energiewende bei
- schließen Sie zusätzlich eine Ladeeinrichtung für Ihr Elektroauto am gleichen Stromzähler an
- Sie bleiben flexibel und binden sich an keine Vertragserstlaufzeit
FairWärme-PLUS
Mit einer Wärmepumpe erzeugen Sie Energie für Heizung und Warmwasserbereitung äußerst effizient. Diese innovativen Systeme nutzen natürliche Wärmequellen aus der Umwelt wie Luft, Erdreich und Grundwasser, um nachhaltige Wärme bereitzustellen.
Um Ihre Wärmeversorgung noch umweltfreundlicher zu gestalten, empfehlen wir Ihnen FairWärme-PLUS. Mit unserem Wärmestromtarif profitieren Sie von 100 % Strom aus erneuerbarer Energie und leisten somit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.
Preise | netto | brutto1 |
Verbrauchspreis HT | 24,32 ct/kWh | 28,94 ct/kWh |
Verbrauchspreis NT | 21,03 ct/kWh | 25,03 ct/kWh |
Grundpreis | 52,94 EUR/Jahr | 63,00 EUR/Jahr |
Diese Preise gelten ab 01.01.2025. | ||
Der Grundpreis erhöht sich bei vorhandener Wandlermessung um 17,44 EUR/Jahr netto bzw. 20,75 EUR/Jahr brutto. | ||
1 Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %). | ||
Tarifzeiten | ||
Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) | 06:00 - 22:00 Uhr 22:00 - 06:00 Uhr Tarifschaltzeiten einzelner Messeinrichtungen können hiervon abweichen. | |
Steuerungs- und Unterbrechungszeiten | ||
Die derzeit aktuellen Steuerungs- bzw. Unterbrechungszeiten sind verfügbar unter: |
Liefergebiet | Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Elbtal GmbH (Niederspannung) |
Voraussetzung |
|
Vertragserstlaufzeit | keine |
Kündigung | mit einer Frist von einem Monat |
Zähler | Ein- und Mehrtarifzähler |
Verbrauch | bis 100.000 kWh/Jahr |
Stromlieferung | Strom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen. Die Belieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung. |
- Allgemeine Vertragsbedingungen Strom für steuerbare bzw. unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (PDF, 73 KB)
- Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Elbtal GmbH zur StromGVV (PDF, 106 KB)
- Energieträgermix (PDF, 179 KB)
- Netzrichtlinie Nr. 8 der Stadtwerke Elbtal GmbH (PDF, 761 KB)
- Ergänzung der Netzrichtlinie Nr. 8 der Stadtwerke Elbtal GmbH (PDF, 144 KB)
An den separaten Stromkreis Ihrer Wärmepumpe können Sie zusätzlich eine Ladeeinrichtung zum Laden Ihres Elektroautos über den gleichen Stromzähler anschließen.
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Sie haben Ihre Elektro-Wärmepumpenanlage ab 01.01.2024 in Betrieb genommen und haben diese an einem separaten Zähler angeschlossen? Dann bestellen Sie FairWärme-PLUS gleich online.
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Dann rufen Sie in unserem Kundenservice an unter:
Kundenservice Stadtwerke Elbtal
Fragen und Antworten zum CO₂-neutralen Wärmestrom
Wärmestrom bezeichnet elektrischen Strom zur Erzeugung von Wärme für Heizungszwecke oder zur Bereitstellung von Warmwasser. Oft wird er auch als Heizstrom bezeichnet. Wärmestrom wird vor allem für den Betrieb von Wärmepumpen eingesetzt. Es ist empfehlenswert, diese Geräte nicht mit herkömmlichem Haushaltsstrom zu betreiben, sondern spezielle Wärmestromtarife zu nutzen. Die Tarife sind in der Regel kostengünstiger.
Unter einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung versteht man alle Anlagen mit einer elektrischen Leistung ab 4,2 kW. Dazu zählen:
- Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizungsvorrichtungen
- Ladeeinrichtungen, die ausschließlich privat genutzt werden (nicht öffentliche Ladepunkte)
- Fest installierte Geräte zur Raumkühlung
- Stromspeicher, die Energie aus dem Netz beziehen
Die Stromlieferung für die Wärmepumpe erfolgt zur sogenannten netzdienlich steuerbaren bzw. unterbrechbaren Stromversorgung.
Damit das Netz stabilisiert werden kann, kann der Netzbetreiber nach § 14a EnWG die Leistung reduzieren.
Die aktuellen Informationen zur Steuerung von Verbrauchseinrichtungen finden Sie unter:
Netzbetreiber erhalten zukünftig die Möglichkeit, einzelne Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen auf eine Leistung von bis zu 4,2 kW zu dimmen, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden. Im Gegenzug wird ein reduziertes Netzentgelt berechnet, unabhängig von der tatsächlichen Steuerung.
§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt die netzdienliche Steuerung.
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