FairWärme-PLUS – Ökostrom für 100 % natürliche Wärme zum Heizen
Auf einen Blick
Umweltfreundlich
Preisgarantie
Bonus
SEPA-Lastschrift
Ihre Vorteile
- mit Wärmestrom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen tragen Sie aktiv zur Energiewende bei
- schließen Sie zusätzlich eine Ladeeinrichtung für Ihr Elektroauto am gleichen Stromzähler an
- Sie bleiben flexibel und binden sich an keine Vertragserstlaufzeit
FairWärme-PLUS
Der Wärmestrom wird zu 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt. Mit FairWärme-PLUS bleiben Sie flexibel und binden sich an keine Vertragserstlaufzeit.
Strom-Wärme-Produkt für Elektro-Wärmepumpenanlagen:
- mit bzw. ohne elektrischer Ergänzungsheizung, die Umweltenergie oder Abwärme nutzen und Heizwärme erzeugen (keine Klimatisierung)
- mit einer zusätzlichen Ladeeinrichtung zum Laden eines Elektromobils (sofern vorhanden)
Preise | netto | brutto1 |
Verbrauchspreis HT | 27,32 ct/kWh | 32,51 ct/kWh |
Verbrauchspreis NT | 24,03 ct/kWh | 28,60 ct/kWh |
Grundpreis | 52,94 EUR/Jahr | 63,00 EUR/Jahr |
Diese Preise gelten bis 31.12.2024. | ||
Der Grundpreis erhöht sich bei vorhandener Wandlermessung um 17,44 EUR/Jahr netto bzw. 20,75 EUR/Jahr brutto. | ||
1 Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %). | ||
Tarifzeiten | ||
Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) | 06:00 - 22:00 Uhr 22:00 - 06:00 Uhr Tarifschaltzeiten einzelner Messeinrichtungen können hiervon abweichen. |
Liefergebiet | Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Elbtal GmbH (Niederspannung) |
Voraussetzung |
|
Vertragserstlaufzeit | keine |
Kündigung | mit einer Frist von einem Monat |
Zähler | Ein- und Mehrtarifzähler |
Verbrauch | bis 100.000 kWh/Jahr |
Stromlieferung | Strom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen. Die Belieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung. |
An den separaten Stromkreis Ihrer Wärmepumpe können Sie zusätzlich eine Ladeeinrichtung zum Laden Ihres Elektroautos über den gleichen Stromzähler anschließen.
Preise | netto | brutto1 |
Verbrauchspreis HT | 24,32 ct/kWh | 28,94 ct/kWh |
Verbrauchspreis NT | 21,03 ct/kWh | 25,03 ct/kWh |
Grundpreis | 52,94 EUR/Jahr | 63,00 EUR/Jahr |
Diese Preise gelten ab 01.01.2025. | ||
Der Grundpreis erhöht sich bei vorhandener Wandlermessung um 17,44 EUR/Jahr netto bzw. 20,75 EUR/Jahr brutto. | ||
1 Die Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %). | ||
Tarifzeiten | ||
Hochtarif (HT) Niedertarif (NT) | 06:00 - 22:00 Uhr 22:00 - 06:00 Uhr Tarifschaltzeiten einzelner Messeinrichtungen können hiervon abweichen. |
Liefergebiet | Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Elbtal GmbH (Niederspannung) |
Voraussetzung |
|
Vertragserstlaufzeit | keine |
Kündigung | mit einer Frist von einem Monat |
Zähler | Ein- und Mehrtarifzähler |
Verbrauch | bis 100.000 kWh/Jahr |
Stromlieferung | Strom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen. Die Belieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung. |
An den separaten Stromkreis Ihrer Wärmepumpe können Sie zusätzlich eine Ladeeinrichtung zum Laden Ihres Elektroautos über den gleichen Stromzähler anschließen.
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Kundenservice Stadtwerke Elbtal
Voraussetzungen
Die Stromlieferung erfolgt nur für Verbrauchsstellen mit einem jährlichen Verbrauch bis 100.000 kWh in Niederspannung an Kunden zum Eigenverbrauch, für Wärmepumpenheizungen unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z. B. Heizstäbe) und Anlagen zur Raumkühlung nach §14a EnWG in der Fassung ab 01.01.2024 und Inbetriebnahme dieser steuerbaren Verbrauchseinrichtung (sVE) ab 01.01.2024.
Die Belieferung dieser sVE erfolgt bei einer netzorientierten Steuerung durch den zuständigen Netzbetreiber nur eingeschränkt nach Maßgabe des § 14a EnWG i. V. m. den Festlegungen der BNetzA (derzeit insbesondere BK6-22-300).
Voraussetzung ist weiter, dass die Verbrauchseinrichtungen in einem gesonderten Stromkreis mit Mess- und Schalteinrichtung (Sonderstromkreis) installiert und fest angeschlossen sind. Im gesonderten Stromkreis sind Steckdosen und/oder andere als die genannten Verbrauchseinrichtungen unzulässig.
Voraussetzung ist auch, dass bei den genannten Verbrauchseinrichtungen das Modul 2 zur Netzentgeltreduzierung nach der Festlegung BK8-22/010-A der BNetzA zur Anwendung kommt.
Die Stromlieferung erfolgt nur für Verbrauchsstellen mit einem jährlichen Verbrauch bis 100.000 kWh in Niederspannung an Kunden zum Eigenverbrauch, für Wärmepumpenheizungen unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z. B. Heizstäbe) und Anlagen zur Raumkühlung nach §14a EnWG in der Fassung bis 31.12.2023 und Inbetriebnahme dieser Verbrauchseinrichtung (Bestandsanlagen) bis 31.12.2023.
Die Belieferung dieser Bestandsanlagen erfolgt zu den bisherigen Freigabezeiten des zuständigen Netzbetreibers bzw. zu Zeiten in denen der zuständige Netzbetreiber die jeweilige(n) Bestandsanlagen(en) nicht unterbrochen hat. Die Freigabe- bzw. Unterbrechungszeiten des zuständigen Netzbetreibers ergeben sich aus dem Anschlussvertrag bzw. Bestätigungsschreiben für die Anschlussnutzung des Netzbetreibers und werden vom Netzbetreiber auf dessen Internetseite veröffentlicht. Soweit nicht etwas anderes gilt, erfolgt die Belieferung dieser Bestandsanlagen zu diesen Freigabe- bzw. Unterbrechungszeiten längstens bis zum 31.12.2028.
Voraussetzung ist weiter, dass die Verbrauchseinrichtungen in einem gesonderten Stromkreis mit Mess- und Schalteinrichtung (Sonderstromkreis) installiert und fest angeschlossen sind. Im gesonderten Stromkreis sind Steckdosen und/oder andere als die genannten Verbrauchseinrichtungen unzulässig. Voraussetzung ist auch, dass bei den genannten Verbrauchseinrichtungen das Modul 2 zur Netzentgeltreduzierung nach der Festlegung BK8-22/010-A der BNetzA zur Anwendung kommt.
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