Stadtwerke Elbtal-Kunden profitieren im Dezember von der Soforthilfe Gas und Wärme

Presseinformation

Stadtwerke Elbtal-Kunden profitieren im Dezember von der Soforthilfe Gas und Wärme

(Radebeul/Coswig, 30.11.2022). Die Bundesregierung wird Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe von den hohen Energiekosten entlasten. Dazu hat sie für den Monat Dezember eine Einmalzahlung für Erdgas- und Wärmekunden vorgesehen. Die Umsetzung der sogenannten Dezember-Soforthilfe erfolgt über die Gas- und Wärmeversorger. 
Die Entlastung erfolgt automatisch. Verbraucher müssen keinen Antrag auf Entlastung bei den Gas- oder Wärmelieferanten stellen. Stadtwerke Elbtal setzt die Entlastungsmaßnahmen sofort um, so dass alle Gas- und Wärmekunden mit den Produkten der SWE im Dezember von der Entlastung profitieren.

Höhe und Umsetzung der Dezember-Soforthilfe Gas bei Haushaltskunden
Für die exakte Höhe der Entlastung hat die Bundesregierung eine klare Berechnung festgelegt. Man multipliziert ein Zwölftel des erwarteten Jahresverbrauchs mit dem im Dezember gültigen vertraglichen Erdgaspreis je Kilowattstunde. Zum Ergebnis addiert man den auf den Monat Dezember entfallenden Grundpreisanteil. Dabei wird der Jahresverbrauch zugrunde gelegt, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat. Liegt diese Prognose nicht vor, muss ersatzweise ein Zwölftel des ihm vom zuständigen Netzbetreiber mitgeteilten und nach gesetzlichen Vorgaben prognostizierten Jahresverbrauchs der Entnahmestelle angesetzt werden.
 
Bei allen Standardlastprofilkunden (Haushalts- und Kleingewerbekunden) die für Dezember 2022 eine Vorauszahlung oder Abschlagszahlung vertraglich vereinbart haben, bucht Stadtwerke Elbtal diesen Dezemberabschlag nicht ab. Kunden mit Überweisung oder Dauerauftrag müssen die Zahlung für Dezember aussetzen. Geht trotzdem eine Überweisung oder Vorauszahlung bei Stadtwerke Elbtal ein, wird der Betrag in der Jahresabrechnung verrechnet. Bei Mietwohnungen besteht das Vertragsverhältnis zur Erdgaslieferung zwischen Stadtwerke Elbtal und dem Vermieter. In diesen Fällen oder wenn eine Behörde den Abschlag zahlt, müssen die Kunden bitte direkt mit ihren Vermietern in Kontakt treten. Die Verrechnung erfolgt dann über die Betriebskostenabrechnung. 
 
Höhe und Umsetzung der Dezember-Soforthilfe Wärme
Auch die Berechnung der Dezember-Soforthilfe Wärme ist von der Bundesregierung festgelegt. Die Höhe der Entlastung ergibt sich aus der im September 2022 geleisteten monatlichen Abschlagszahlung multipliziert mit dem Faktor 1,2. Es ist geplant, dass alle anspruchsberechtigten Kunden der Stadtwerke Elbtal im Dezember eine separate Gutschrift in Höhe ihres Entlastungsbetrages erhalten. Die Abschläge für Dezember werden regulär fällig. Derzeit arbeitet Stadtwerke Elbtal noch unter Hochdruck an der IT-Umsetzung. Klar ist, alle Kunden profitieren noch im Dezember von der Soforthilfe. Bei Mietwohnungen besteht das Vertragsverhältnis zur Wärmelieferung zwischen Stadtwerke Elbtal und dem Vermieter. In diesen Fällen oder wenn eine Behörde den Abschlag zahlt, müssen die Kunden bitte direkt mit ihren Vermietern in Kontakt treten. Die Verrechnung erfolgt dann über die Betriebskostenabrechnung. 
 
Stadtwerke Elbtal kann somit das Ziel, dass alle entlastungsberechtigten Gas- und Wärmekunden so schnell wie möglich von den vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel für den Dezemberabschlag profitieren, sicherstellen.
 
Die Umsetzung der Dezemberentlastung ist ein Kraftakt für die Versorger
Für Stadtwerke Elbtal bedeutet die Dezemberentlastung einen erheblichen Aufwand, denn die Zahlungsläufe von 110.000 Gaskundinnen und -kunden – allein im Haushalts- und Gewebekundenbereich – und knapp 8.000 Fernwärmeanschlüssen müssen in kürzester Zeit angepasst werden. Die Entlastungszahlungen aus Bundesfinanzmitteln mussten zunächst bei dem von der Bundesregierung beauftragten Unternehmen PwC beantragt werden. Die Auszahlung der Anträge erfolgt nach einer weiteren Prüfung durch die KfW-Bank. Es ist noch nicht gesichert, dass Stadtwerke Elbtal sowie alle anderen Energieversorger rechtzeitig zum 1. Dezember 2022 die zur Weitergabe an ihre Kunden gedachten staatlichen Entlastungszahlungen von der KfW erhalten werden. Trotzdem wird Stadtwerke Elbtalihre gesetzlichen Entlastungspflichten für die Kunden erbringen und wenn notwendig in Vorleistung gehen.

Neben der organisatorischen Umsetzung in den Prozessen ist außerdem ein erhöhter Informationsaufwand notwendig, um die Kundinnen und Kunden ausreichend über alle Entwicklungen zu informieren. Stadtwerke Elbtal hat derzeit in der Woche 34.000 Kundenanfragen, die als Anruf, per Mail, im Online-Service oder auch per Post eingehen. Damit hat sich das Kontaktvolumen verfünffacht im Vergleich zur Zeit vor den extremen Marktverwerfungen. Mit der Umsetzung der Dezember-Soforthilfe steigen der Aufwand sowie die Komplexität weiter an und sind im gesamten Unternehmen zunehmend spürbar.
 
Neben dem direkten Kundenkontakt finden die Kunden weiterhin umfangreiche Informationen auf der Internetseite www.stadtwerke-elbtal.de/marktlage.
 
Weiterhin Energie sparen
Trotz der Entlastungsmaßnahmen ist Energiesparen weiterhin das Gebot der Stunde. Es lohnt sich gleich mehrfach: es dient der Versorgungssicherheit, der Umwelt und schont den Geldbeutel. Die staatlichen Entlastungsmaßnahmen sind zeitlich befristet und decken nicht die Kosten für den gesamten Energieverbrauch.

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